Johanna Vogel 09.03.2022
Der Begriff E-Health (auch: eHealth geschrieben) leitet sich von dem englischen Begriff „electronic Health“ ab. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit werden unter diesem Sammelbegriff Anwendungen im Gesundheitswesen zusammengefasst, die mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) die Behandlung und die Betreuung von Erkrankten unterstützen. [1]
Der Begriff Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) umfasst alle technischen Medien, die für die Handhabung von Informationen und zur Unterstützung von Kommunikation eingesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Computersoftware oder Apps, aber auch das Telefon.
Das E-Health Gesetz (Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) ist der Ausgangspunkt für den Aufbau einer sicheren medizinischen Telematikinfrastruktur (TI) des deutschen Gesundheitswesens. In diesem Zuge wird auch die Einführung medizinischer Anwendungen ermöglicht. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen wird durch weitere gesetzliche Verordnungen weiter reglementiert. Dazu gehören unter anderem das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (das Digitale-Versorgung-Gesetz) und das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG). [2]
Um eine reibungslose Kommunikation und einen gelungenen Austausch von medizinischen Informationen zu ermöglichen, gibt es seit Juli 2017 das Interoperabilitätsverzeichnis. Dieses soll dafür sorgen, dass digitale Gesundheitsangebote standarisiert, sowie transparent und verständlich dargestellt werden. Dadurch werden sie interoperabel, was bedeutet, dass verschiedenen Stellen die Fähigkeit haben, zusammenzuarbeiten und sich auszutauschen.
So dürfen neue elektronische medizinische Anwendungen nur dann von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, wenn sie den Normen des Interoperabilitätsverzeichnisses entsprechen. [2] Neben dem Interoperabilitätsverzeichnis bietet das Verzeichnis vesta der gematik bereits jetzt ein Informationsportal für telemedizinische und elektronische Anwendungen an. Zukünftig sollen zusätzlich eine Auflistung elektronischer Anwendungen mit neuen Technologien (KI, Big Data und Blockchain), sowie europäische Aktivitäten, Begriffsdefinitionen und agierende Organisationen zur Verfügung stehen. [3]
Die Einführung der elektronischen Patientenakte am 1. Januar 2021 legte den Grundstein für die Versorgungsverbesserung durch Digitalisierung. Die vormals zentrale Speicherung von Patientendaten ist nun auch dezentral möglich. Patienten haben seitdem das Recht und die Möglichkeit ihre Patientendaten flexibel selbst zu verwalten. Die Patientendaten werden nicht mehr nur in der Arztpraxis oder in der Klinik gespeichert, sondern bei dem Patienten selbst. Der Versicherte ist also der Souverän seiner Daten.
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit erhalten Patienten ab 2023 digitale Identitäten, um sich authentifizieren zu können. So kann die Identität der Betroffenen zum Beispiel bei Videosprechstunden oder der Nutzung von Digitalen Gesundheitsanwendungen eindeutig zugeordnet und geschützt werden.
Damit die Patientensicherheit auch grenzübergreifend gewährleistet ist, soll zudem bis Mitte des Jahres 2023 in Deutschland eine nationale E-Health-Kontaktstelle aufgebaut werden. Diese soll gewährleisten, dass Patienten ihre Gesundheitsdaten auf einem gesicherten Weg auch Ärzten aus dem EU-Ausland zur Verfügung stellen können. In Deutschland ist der Ansprechpartner dafür die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) des GKV-Spitzenverbandes. Zuständig für die technische Umsetzung der nötigen Telematikinfrastruktur ist in Deutschland die gematik. [1]
Aber was ist mit der Gesundheitsversorgung in 10 Jahren? In den Medien hört man vermehrt die Begriffe „Ärzte-“ und „Pflegemangel“ und auch eine Studie der Bosch-Stiftung hat prognostiziert, dass es im Jahr 2035 bis zu 11.000 unbesetzte Hausarzt-Stellen geben könnte. [4] Eine Möglichkeit, die Versorgung der Bevölkerung dennoch sicherzustellen, ist der Ausbau von E-Health-Angeboten. Diese könnten das bestehende medizinische Versorgungsangebot unterstützen und somit einerseits niedergelassene Ärzte entlasten und andererseits die medizinische Versorgung durch Flexibilität verbessern. Unterbesetzte Pflegekräfte könnten in Zukunft von KI (Künstlicher Intelligenz) unterstützt werden. Eine weitgreifende Digitalisierung von Patientendaten könnte darüber hinaus die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen Arzt und Patient aber auch zwischen verschiedenen Fachärzten enorm erleichtern.
Ein Ausbau der E-Health-Angebote kann also eine sicherere, flexiblere und unkompliziertere Versorgung von Patienten gewährleisten und so den Fachkräftemangel zwar nicht verhindern, seine Folgen aber mildern und das Berufsfeld attraktiver gestalten.
*In diesem Text haben wir aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Hiermit möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir uns damit gleichermaßen auf männliche, weibliche und andere Geschlechteridentitäten beziehen.
Verfasst von Johanna Vogel
Johanna Vogel studiert im Master Kommunikationswissenschaft und Germanistik an der Universität Duisburg-Essen. Bei dermanostic arbeitet sie in den Bereichen Presse und Kommunikation. Sie beschäftigt sich vor allem mit den Themen Digitalisierung, eHealth und asynchroner Kommunikation und deren Bedeutung für Arzt und Patienten.