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Was ist die Elektronische Patientenakte (ePA)? Definition, Entwicklung und Datenverarbeitung

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Johanna Vogel 25.01.2022

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Anwendung, die von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt wird. Patienten können in diese App ihre medizinischen Informationen eintragen und medizinische Dokumente ablegen. Dazu gehören unter anderem Daten wie die Anamnese, Behandlungsdaten (z.B. Blutwerte, Ultraschallbefunde oder Arztbriefe), Medikamente und Allergien.

Die Gesundheitsdaten der Patienten können so fall- und einrichtungsübergreifend, einheitlich, sicher und papierlos gespeichert werden. Die ePA ist also eine Anwendung innerhalb des digitalen Gesundheitsmanagement, die eine zentrale Stellung in der Digitalisierung des Gesundheitswesens einnimmt.

Seit wann gibt es die ePA?

Seit 1. Januar 2021 haben alle Versicherten in gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland einen Anspruch auf eine kostenlose elektronische Patientenakte. Das ist der erste Schritt der schrittweisen Einführung der ePA. Für die Patienten selbst ist die Nutzung freiwillig. Die Versicherten haben Zugriff auf ihre Akte und können bestimmen, welche medizinischen Informationen sie ablegen bzw. von ihrem Arzt ablegen lassen. Das regelt das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG). [1]

Dies gilt allerdings erst einmal nur für die gesetzlich versicherten Patienten. Privatversicherte sollen die elektronische Patientenakte voraussichtlich ab dem 1. Januar 2022 nutzen können (Stand Dezember 2021). Bis zu diesem Zeitpunkt sollen auch die Krankenhäuser die ePA vollständig in ihren Arbeitsalltag integriert haben. [2]

Welche Daten stehen in der ePA?

Als Patient kann man seinen Ärzten verschiedene medizinische Daten zur Verfügung stellen. Dazu gehören medizinische Unterlagen, Gesundheitstagebücher, aber auch andere Gesundheitsdaten (z.B. aus einem Fitness-Tracker). Zusätzlich hat jeder Patient die Möglichkeit einen elektronischen Medikationsplan, Patientenverfügungen oder einen Notfalldatensatz zu hinterlegen.

Mediziner wiederum können Befunde, Diagnosen, Arztbriefe, Laborberichte oder Therapiepläne hinzufügen.

Wie entwickelt sich die ePA?

Aktuell können in die ePA noch nicht alle Unterlagen eingestellt werden. In Zukunft soll die Anwendung aber eine Vielzahl weiterer Datei-Formate unterstützen, sodass z.B. auch Röntgenbilder oder CT- und MRT-Unterlagen digital verwaltet werden können. Auch soll es bald möglich sein, elektronische Überweisungen und einzupflegen.

Zudem wird aktuell daran gearbeitet, dass ab 2022 Dokumente wie ein elektronischer Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder oder das Zahnarzt-Bonusheft hochgeladen werden können. Auch eine elektronische Impfdokumentation soll in der ePA möglich sein.

Ab 2023 sollen auch Daten aus der Pflege in der ePA eingesehen und bereitgestellt werden können. Perspektivisch sollen nach und nach immer mehr medizinische Daten elektronisch verwaltet werden.

Vorteile der ePA

  • Informationsquelle für Ärzte
  • Übersichtlichkeit: Bessere Nachvollziehbarkeit von Gesundheitsgeschichten, Vermeidung von doppelten Untersuchungen
  • besser Austausch durch Vernetzung von Patienten mit Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern
  • Vereinfachung: Einzelne Dokumente werden zusammengefasst
  • Erleichterung des Arztwechsels

Abgrenzung zur eGA

Die ePA wird häufig mit der eGA, der elektronischen Gesundheitsakte, gleichgesetzt. Die eGA gab es allerdings schon vor 2021 und wurde von verschiedenen Krankenkassen angeboten. Die eGA ist patientenzentrierter ausgelegt. Das bedeutet, dass nur der Patient Daten hochladen kann, der behandelnde Arzt jedoch nicht. Die eGA ist zudem im Vergleich zur ePA nicht einheitlich gesetzlich geregelt und wird von privaten Anbietern zur Verfügung gestellt. Die eGA dient also eher der individuellen Verwaltung von Gesundheitsdaten, während die ePA das Gesundheitswesen und den Patienten vernetzt.

Im internationalen Vergleich spricht man allerdings von eGA statt von ePA, was untermauert, dass mit der ePA die durch den deutschen Gesetzgeber geregelte Anwendung gemeint ist. Das Bundesamt für Soziale Sicherung definiert den Unterschied wie folgt: „Im Gegensatz zur elektronischen Patientenakte (ePA) handelt es sich bei der eGA um eine rein privatrechtlich organisierte, elektronische Sammlung medizinischer Unterlagen der Versicherten selbst, die durch die Krankenkassen finanziell unterstützt werden können.“ [3]

*In diesem Text haben wir aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Hiermit möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir uns damit gleichermaßen auf männliche, weibliche und andere Geschlechteridentitäten beziehen.

Johanna Vogel

Verfasst von Johanna Vogel

Johanna Vogel studiert im Master Kommunikationswissenschaft und Germanistik an der Universität Duisburg-Essen. Bei dermanostic arbeitet sie in den Bereichen Presse und Kommunikation. Sie beschäftigt sich vor allem mit den Themen Digitalisierung, eHealth und asynchroner Kommunikation und deren Bedeutung für Arzt und Patienten.

Literatur und Einzelnachweise

  1. Bundesministerium für Gesundheit:
    Patientendaten-Schutzgesetz (2020) | Abgerufen am von www.bundesgesundheitsministerium.de
  2. Bundesministerium für Gesundheit:
    Die elektronische Patientenakte (ePA) (2021) | Abgerufen am von www.bundesgesundheitsministerium.de
  3. Bundesamt für Soziale Sicherung:
    Besonderheiten der persönlichen elektronischen Gesundheitsakte (eGA) nach § 68 SGB V (2020) | Abgerufen am von www.bundesamtsozialesicherung.de