Johanna Vogel 01.08.2022
Am 19. Dezember 2019 ist das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG) in Kraft getreten.
Das Gesetz hat die Digitalisierung des Gesundheitswesens entscheidend beeinflusst. Es gilt als Unterstützer digitaler Innovationen und schafft eine Rechtsgrundlage für die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs). [1]
Das DVG ist ein weiteres Gesetz, dass die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens voranbringen soll. Konkret hat es unter anderem die folgenden Zwecke:
Gesundheits-Apps, die festgelegten Kriterien entsprechen, können seit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes von Ärzt*innen verschrieben werden. Zum Beispiel muss die App hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen und einen medizinischen Nutzen haben. Dann haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfe digitaler Gesundheitsanwendungen, die von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen verordnet und von der Krankenkasse erstattet werden können. [2] Mit §§ 33a und 139e Fünftes Sozialgesetzbuch (SBG V) wurden DiGAs zu einem Teil der regulären Gesundheitsversorgung. Das bedeutet, dass rund 73 Millionen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Gesundheit mit Apps auf Rezept unterstützen können. [3]
Um zu gewährleisten, dass alle Patient*innen die digitalen Möglichkeiten des Gesundheitssystems nutzen können, wurden Apotheken und Krankenhäuser dazu verpflichtet, sich an die TI (Telematikinfrastruktur) anzuschließen. Zudem ermöglicht das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation sogenannte „offene und standardisierte Schnittstellen“. Systeme mit internationalen Standards sollen einen einfacheren und schnelleren Informationsaustausch zwischen verschiedenen Parteien des Gesundheitswesens vereinfachen. Dadurch soll verhindert werden, dass der Austausch aufgrund von Systemunterschieden oder Medienumbrüchen erschwert wird. [1]
Welche Ärzt*innen bieten eigentlich Videosprechstunden an? Lange gab es nur wenige Informationen dazu, welche Ärzt*innen Videosprechstunden anbieten. Das DVG ermöglicht es Ärzt*innen auf ihrer Internetseite über ihre digitalen Angebote zu informieren. [1]
Menschen sind unterschiedlich technikaffin. Um dennoch jedem Interessierten die Möglichkeit zu geben, die digitalen Neuerungen im deutschen Gesundheitswesen zu nutzen, legt das DVG folgendes fest: Krankenkassen sind verpflichtet, die digitale Gesundheitskompetenz ihrer Versicherten zu unterstützen. Beispielsweise können sie Kurse zur Digitalen Gesundheitskompetenz anbieten oder Versicherten, die die elektronische Patientenakte nutzen möchte, kann durch einen Coach oder ein Hilfe-Telefon unterstützt werden. [1] So soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen einer möglichst breiten Masse zugänglich gemacht werden.
Verfasst von Johanna Vogel
Johanna Vogel studiert im Master Kommunikationswissenschaft und Germanistik an der Universität Duisburg-Essen. Bei dermanostic arbeitet sie in den Bereichen Presse und Kommunikation. Sie beschäftigt sich vor allem mit den Themen Digitalisierung, eHealth und asynchroner Kommunikation und deren Bedeutung für Arzt und Patienten.