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Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

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Johanna Vogel 12.05.2022

Was ist die Telematikinfrastruktur?

Die Telematikinfrastruktur (TI) bezeichnet die Infrastruktur - also die technische Grundausstattung - für alle medizinischen Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Sie kann auch als die „Datenautobahn des Gesundheitswesens“ bezeichnet werden. [1] Sie ermöglicht die medizinische elektronische Kommunikation und liefert die technischen Voraussetzungen für besondere Sicherheitsanforderungen, die bei dem Umgang mit Gesundheitsdaten nötig sind. Für den Aufbau, die Modernisierung und den Ausbau der TI und somit für die technische Ausstattung unseres Gesundheitssystems ist die gematik („Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte“) verantwortlich. [2]

TI-Anwendungen

Welche einzelnen Anwendungen im Gesundheitswesen gehören alles zur Telematikinfrastruktur?

  • elektronische Rezept (eRezept)
  • elektronische Patientenakte (ePA)
  • Kommunikation in Medizinwesen (KIM)
  • elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • Notfalldaten-Management (NFDM)
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QUES)
  • Versichertenstammdaten-Management (VSDM)
  • TI-Messenger (Direktnachrichten)
  • Weiteren Anwendungen für den Datenaustausch in der Telematikinfrastruktur (WANDA)

Ziel der Telematikinfrastruktur

Das Ziel der TI ist es, für die Beteiligten im Gesundheitswesen (wie Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Patienten) eine schnelle und sichere digitale Kommunikation zu ermöglichen. So sollen medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten benötigt werden, schneller und einfacher übermittelt werden und verfügbar sein. [1] Die TI liefert somit die Infrastruktur für die Digitalisierung des Gesundheitssystems und damit einen wichtigen Baustein für eine bessere Versorgung. [2]

Was wurde bisher über die TI beschlossen?

Das E-Health-Gesetz hat den Grundstein für den Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) und die sichere Einführung medizinischer Anwendungen gelegt. Seitdem gibt es mehrere gesetzliche Maßnahmen, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben. Beispielhaft zu nennen sind das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) und das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG). [5]

Durch das Digitale Versorgung-Gesetz wurden Krankenhäuser und Apotheken verpflichtet, sich bis Anfang 2021 an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. [3]

Mit dem PDSG ist eine schrittweise Einbindung medizinisch-elektronischer Anwendungen in die Telematikinfrastruktur vorgesehen. So sichert es zum Beispiel jedem Patienten ein Anrecht auf die elektronische Verwaltung seiner medizinischen Unterlagen in Form der ePA (elektronische Patientenakte) zu. Geplant ist mit Hilfe der elektronischen Patientenakte Überweisungen und Patientendaten (wie die Anamnese, Befunde, Arztbriefe) nach und nach zu digitalisieren. Neben Krankenhäusern und Ärzten sollen zudem weitere Akteure im Gesundheitswesen wie beispielsweise Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen an die TI angebunden werden. [4,6]

Johanna Vogel

Verfasst von Johanna Vogel

Johanna Vogel studiert im Master Kommunikationswissenschaft und Germanistik an der Universität Duisburg-Essen. Bei dermanostic arbeitet sie in den Bereichen Presse und Kommunikation. Sie beschäftigt sich vor allem mit den Themen Digitalisierung, eHealth und asynchroner Kommunikation und deren Bedeutung für Arzt und Patienten.

Literatur und Einzelnachweise

  1. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
    Telematikinfrastruktur. (2021) | Abgerufen am von www.kbv.de
  2. Gematik:
    Die Telematikinfrastruktur. Auf dem Weg nach vorn. (Stand 2022) | Abgerufen am von www.gematik.de
  3. Bundesministerium für Gesundheit:
    Ärzte sollen Apps verschreiben können. (2020) | Abgerufen am von www.bundesgesundheitsministerium.de
  4. Bundesregierung:
    Patientendaten-Schutz-Gesetz. Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen. (2021) | Abgerufen am von www.bundesregierung.de
  5. Bundesministerium für Gesundheit:
    E-Health – Digitalisierung im Gesundheitswesen. (2021) | Abgerufen am von www.bundesgesundheitsministerium.de
  6. Bundesministerium für Gesundheit:
    Patientendaten-Schutz-Gesetz. (2020) | Abgerufen am von www.bundesgesundheitsministerium.de