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Was ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK)?

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Johanna Vogel 27.05.2022

Was ist die eGK?

Alle, die in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, besitzen eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Die elektronische Gesundheitskarte dient als Nachweis über den Versichertenstatus bei der medizinischen Versorgung in Arztpraxen, im Krankenhaus oder in Apotheken.

Dazu werden Daten zur Identifizierung elektronisch gespeichert, wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsstatus und Versicherungsnummer der versicherten Person. Auch werden in eGKs in der Regel Fotos der Versicherten abgebildet, eine Ausnahme bilden unter Anderem Kinder unter 15 Jahren. [1]

Die Prüfung und Aktualisierung der Versichertenstammdaten ist eine Online-Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte. Die Prüfung dieser Daten geschieht beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte in der Arztpraxis und dem automatischen Abgleich der Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte mit den Daten der Krankenkasse. [2]

Mit der Gesundheitsreform im Jahr 2004 und dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beschlossen. Durch diese Maßnahmen sollten die Beiträge der Patient*innen gesenkt werden. Die bisherige Karte der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde schrittweise abgeschafft. Seit 2015 wird nur noch die eGK verwendet. [1]

Alle Funktionen der eGK

  • Verwalten von Versichertenstammdaten
  • Speichern von Notfalldaten
  • Speichern wichtiger medizinischer Daten (Kontakt- und Pflegepersonen, Organspendeausweise, Vorsorgevollmacht)
  • Speichern eines Medikationsplan
  • Auf der Rückseite: Europäische Krankenversicherungskarte EHIC

Notfalldaten auf der Krankenkassenkarte

Versicherte können Notfalldaten, also im Notfall wichtige Gesundheitsinformationen wie Allergien oder Vorerkrankungen, auf der eGK speichern lassen.

Die schnell abrufbaren Informationen über den Gesundheitszustand der Patient*innen können in Notfallsituationen – z.B., wenn Patient*innen nicht mehr ansprechbar sind – entscheidend für den Behandlungserfolg sein. [4]

Zusätzlich können auch Kontaktdaten von Notfallkontaktpersonen hinterlegt werden, die Ärzt*innen im Notfall benachrichtigen können. Im Ernstfall können diese Daten dann von Ärzt*innen ausgelesen werden. Im Unterschied zu den anderen medizinischen Anwendungen, wie z. B. der ePA oder DiGAs, ist für das Auslesen der Notfalldaten keine Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich.

Versicherte können ihren behandelnden Ärzt*innen diese Notfalldaten auch im Rahmen der Regelversorgung zur Verfügung stellen. Patient*innen haben nämlich einen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung der elektronischen Notfalldaten.

Versicherte haben zudem die Möglichkeit, Hinweise auf das Vorliegen einer schriftlichen Erklärung zur Organ- und Gewebespende sowie zu deren Aufbewahrungsort elektronisch zu speichern. [3]

All diese Angaben können Patient*innen freiwillig machen.

Elektronischer Medikationsplan auf der eGK

Es ist ebenfalls möglich, einen elektronischen Medikationsplan, auf der eGK zu hinterlegen, auf dem regelmäßig eingenommene Medikamente aufgelistet sind. Er kann dabei helfen, lebensgefährliche Wechselwirkungen von Arzneimitteln oder Unverträglichkeitsreaktionen zu vermeiden. Die Behandlung mit Arzneimitteln in Notfallsituationen wird so sicherer.

Zugleich können zum Beispiel Arztpraxen, Kliniken und andere Bereiche übergreifend umfassende Medikationsdaten eines Patienten austauschen. [5]

Wie durch das E-Health-Gesetz vorgesehen haben Patient*innen seit dem 1. Oktober 2016 einen Anspruch auf einen standarisierten Medikationsplan, wenn sie dauerhaft mindestens drei verordnete, systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen. Das Anlegen eines Medikationsplans ist freiwillig.

Was ist die EHIC?

Auf der Rückseite der eGK befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK oder auch European Health Insurance Card, EHIC). Diese Karte macht eine unbürokratische Behandlung innerhalb Europas möglich. [1]

Durch die kostenlose Karte, die einem die eigene gesetzliche Krankenkasse zur Verfügung stellt, hat man während des Aufenthalts Land der Europäischen Union (und zusätzlich im europäischen Ausland Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens. Die Bedingungen und Kosten der medizinischen Versorgung sind dabei die gleichen, die ein Versicherter des jeweiligen Landes trägt. Neben Notfällen sind durch die Europäische Gesundheitskarte auch Leistungen in Verbindung mit chronischen oder bestehenden Krankheiten oder im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt abgedeckt. [6]

Johanna Vogel

Verfasst von Johanna Vogel

Johanna Vogel studiert im Master Kommunikationswissenschaft und Germanistik an der Universität Duisburg-Essen. Bei dermanostic arbeitet sie in den Bereichen Presse und Kommunikation. Sie beschäftigt sich vor allem mit den Themen Digitalisierung, eHealth und asynchroner Kommunikation und deren Bedeutung für Arzt und Patienten.

Literatur und Einzelnachweise

  1. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
    Elektronische Gesundheitskarten (Stand 2022) | Abgerufen am von www.kbv.de
  2. Bundesministerium für Gesundheit:
    Elektronische Gesundheitskarte (eGK) und elektronisches Gesundheitsnetz. ( Stand 2021) | Abgerufen am von www.bundesgesundheitsministerium.de
  3. Bundesministerium für Gesundheit:
    Fragen und Antworten zur Telematikinfrastruktur und elektronischer Gesundheitskarte. (Stand 2021) | Abgerufen am von www.bundesgesundheitsministerium.de
  4. gematik:
    Notfalldaten. Einfach da, wenn es darauf ankommt. (Stand 2022) | Abgerufen am von www.gematik.de
  5. Bundesministerium für Gesundheit:
    Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) (Stand 2020) | Abgerufen am von gesund.bund.de
  6. Europäische Kommission:
    Die Europäische Krankenversicherungskarte. (Stand 2022) | Abgerufen am von ec.europa.eu