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ABCDE-Regel

Was die ABCDE-Regel bei Muttermalen bedeutet

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Dr. Alice Martin 28.01.2021

Was die ABCDE-Regel bedeutet und wie Du verdächtige Muttermale damit leichter erkennst – wir erklären es verständlich.

Schnell erklärt: ABCDE-Regel bei Muttermalen und Hautkrebs

Hast Du schon einmal von der sogenannten ABCDE-Regel bei Muttermalen gehört?
Die ABCDE-Regel in der Dermatologie kann als grobe Daumenregel genutzt werden, um zu erkennen, ob es sich um gutartige, auffällige oder gefährliche Muttermale handelt, welche sich im Zweifelsfall zu Hautkrebs weiterentwickeln können.

Du kannst diese Regel anwenden, wenn Du beispielsweise eine erste Einschätzung möchtest, welche Muttermale ungewöhnlich sind oder welche Muttermale Du von Deinem niedergelassenen Hautarzt oder Deiner niedergelassenen Hautärztin kontrollieren lassen willst.

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Mit der ABCDE-Regel Muttermale selbst beurteilen

Ein Muttermal bildet sich zunächst durch gutartige Wucherungen bestimmter Zellen in der Haut (sogenannte Melanozyten); es kann unterschiedliche Größen, Formen und Farben haben. Muttermale treten am ganzen Körper auf und sind in der Regel gutartig. Es ist jedoch möglich, dass sich aus einer solchen Hautveränderung  auch schwarzer Hautkrebs (Malignes Melanom) entwickelt. Hier setzt die ABCDE-Regel an, um erste Hinweise zu geben.

Diese besteht aus fünf Kontrollaspekten. Wenn mindestens zwei der fünf Punkte bei einem Muttermal zutreffen, ist aus ärztlicher Sicht eine genauere Untersuchung notwendig, um festzustellen, ob das Muttermal gefährlich ist und eventuell sogar entfernt werden muss.

Das bedeutet die ABCDE-Regel für Muttermale und Hautkrebs

  • A: Das A steht dabei für Asymmetrie: Wenn ein Muttermal nicht symmetrisch (also rund oder oval) ist, sondern eine ungewöhnliche Form aufweist, ist es auffällig.
  • B: Mit B ist die Begrenzung gemeint: Sind die Ränder des Muttermals nicht scharf, sondern verwaschen oder unregelmäßig, kann dies ein wichtiger Hinweis zur Beobachtung sein.
  • C: Der dritte Punkt ist die Farbe (C für Color): Ein unauffälliges Muttermal ist meist einfarbig, oft braun oder schwarz, wohingegen veränderte Muttermale dunkle Flecken oder generell eine Mehrfarbigkeit aufweisen.
  • D: Auch der Durchmesser – das D dieser Regel – ist von Bedeutung: Muttermale, welche größer als 5 mm sind, sollten daher regelmäßig von Dermatolog*innen kontrolliert werden, das mindestens einmal jährlich.
  • E: Das E hat zwei Bedeutungen. Zum einen steht es für Erhabenheit: dreidimensionale, erhabene Muttermale, die höher als die normale Haut sind, sind als ungewöhnlich einzustufen. Ebenfalls steht es für die Entwicklung: Je schneller (ungewöhnliche) Muttermale entstanden sind oder sich verändern, desto spezifischer sollten diese beobachtet werden.

Hier kommst Du zu unserem Instagrambeitrag zur ABCDE-Regel. Dort findest Du auch passende Zeichnungen zu Muttermalveränderungen.

So läuft es bei der Vorsorgeuntersuchung zu Hautkrebs

Wenn Du Gewissheit haben möchtest, dann lasse Dir Deine Muttermale oder auch andere Hautveränderungen im Rahmen einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung checken. Ab dem 35. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening.

Dafür nutzen Hautärzt*innen meist zusätzlich ein Dermatoskop. Ein solches Instrument hat eine ähnliche Funktion wie eine starke Lupe, mit der sich Muttermale genauer kontrollieren lassen. Sollten sich die in der ABCDE-Regel aufgeführten Punkte dabei verdeutlichen, ist die Entfernung und Entnahme einer Probe meist der sicherste Weg, um die Gefahren eines Hautkrebs zu vermeiden.

Fazit zum Check der Muttermale mit der ABCDE-Regel

Die ABCDE-Regel ist Deine Kontrolle für den Alltag – behalte diese bitte im Hinterkopf; auffällige Veränderungen können auf den gefährlichen schwarzen Hautkrebs hindeuten und es ist von großer Bedeutung diesen frühzeitig zu erkennen! Sie kann erste Hinweise für Hautveränderungen, besonders bei Muttermalen geben.
Wir weisen explizit darauf hin, dass die ABCDE-Regel nur eine vereinfachte Daumenregel ist, ausreichend als Ersatz für die regelmäßige Kontrolle beim Hautarzt oder der Hautärztin ist sie nicht!

Bitte nimm die Möglichkeit der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bei Deinem niedergelassenen Hautarzt oder Deiner Hautärztin wahr. Diese werden wie erwähnt i.d.R. alle zwei Jahre von den meisten Krankenkassen, bei schwerwiegenden Fällen nach Rücksprache mit Dermatolog*innen auch öfters, übernommen.

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Dr. Alice Martin

Verfasst von Dr. Alice Martin