Laura Siebertz 29.07.2022
Was ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?
Werden Arbeitnehmende krankgeschrieben, muss der Arbeitgebende bisher über die ärztliche Krankschreibung, mit Vorlage der bekannten gelben Bescheinigung, persönlich oder per Post informiert werden.
Die eAU soll Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber künftig entlasten: Die vom Arzt oder der Ärztin für die Arbeitsunfähigkeit (AU) des Arbeitnehmenden relevanten Daten sollen zukünftig über den digitalen Versand an die Krankenkasse übermittelt werden, woher der Arbeitgeber wiederum weitere Informationen zur Krankschreibung beziehen kann, um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu registrieren.
Wie genau funktioniert die eAU? Umsetzung in zwei Schritten.
Den ersten Schritt bildet die Konsultation des Patienten oder der Patientin in der Arztpraxis. Von dort aus wird die eAU – durch den Kommunikationsdienst im Medizinwesen, der Telematikinfrastruktur, an die zuständige Krankenkasse gesendet. Im zweiten Schritt stellt die Krankenkasse dem Arbeitgebenden die gemeldeten Informationen zum Abruf über eine gesicherte und verschlüsselte Datenverbindung bereit.
Der Versicherte oder die Versicherte erhält auch beim neuen Prozess zur Ausstellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin einen Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit in Papierform.
Die Erstellung der eAU erfolgt durch das Elektronische Signaturverfahren mit einem hohen Sicherheitsniveau. Dazu müssen Ärztinnen und Ärzte wie auch Psychotherapeut*innen den elektronischen Heilberufsausweis in das Lesegerät stecken und eine PIN eingeben. 1
Enthalten in der eAU sind Informationen zu:
Vorteile des elektronischen Verfahrens
Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bietet Vorteile für alle Beteiligten, für Patient*innen, Ärzte und Ärztinnen, Krankenkassen und Arbeitgeber
Wann wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt und wann wird sie Pflicht?
Seit dem 1. Januar 2022 läuft bereits ein Pilotverfahren. Arbeitgeber die über die technischen Voraussetzungen verfügen, können die AU-Daten elektronisch abrufen. Zuvor hatte der Bundestag im Bürokratieentlastungsgesetz III bereits am 18. September 2019 die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschlossen. Nach dem angesetzten Start am 1. Januar 2022, der aufgrund von technischen Problemen nicht eingehalten werden konnte, wurde der Einsatz der eAU auf den 1. Juli 2022 verschoben. 4
Durch die Verlängerung von Sonderreglungen im Rahmen der Covid19-Pandemie und einer damit verbundenen Verzögerung der technischen Umsetzung, soll die Pilotphase der eAU bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden, so dass auch noch alte Verfahren, sprich der "gelbe Schein", angewendet werden können. Diese Reglung wurde im Rahmen der Gesetzesänderung zur Verlängerung der Kurzarbeit beschlossen. Arbeitgeber sind so erst ab dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, die AU-Daten erkrankter Mitarbeiter elektronisch bei deren Krankenkassen abzurufen.
Nicht nur Haus- und Facharztpraxen, sondern auch Zahnarztpraxen oder Krankenhäuser nutzen die elektronische Übermittlung. Ausgeschlossen sind dabei allerdings Reha- und Vorsorgeeinrichtungen. Privatversicherte und Patient*innen werden im Falle einer Erkrankung im Ausland bei der eAU aktuell noch nicht berücksichtigt. 5
Verfasst von Laura Siebertz
Laura Siebertz leitet die Presseabteilung von dermanostic und ist verantwortlich für die Fachredaktion der Rubrik Digital Health auf dem Unternehmensblog. Sie studierte Kultur- und Medienwissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und beschäftigt sich vor allem mit den Themen Health-Apps, ethischen Aspekten der Digitalisierung, Nutzerakzeptanz und Patientensicherheit.