E-Health-Gesetz

Electronical Health (engl.) bedeutet übersetzt „elektronische Gesundheit"
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Der Begriff eHealth („elektronische Gesundheit“) beschreibt Anwendungen im Gesundheitswesen, die mittels Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) die Behandlung und die Betreuung von Erkrankten unterstützen. [1] Damit diese Anwendungen in Deutschland eingesetzt werden können, ist am 29. Dezember 2015 das E-Health-Gesetzt in Kraft getreten.

Was ist das E-Health-Gesetz?

Das E-Health-Gesetz heißt auch „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“. Ziel des Gesetzes ist die Gewährleistung einer sicheren digitalen Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen und Patienten. Dazu gehört unter anderem, dass Patientendaten schnell abrufbar sind und dass sei datenschutzkonfrom gespeichert werden. Darüber hinaus soll die Einführung medizinischer Anwendungen ermöglicht werden. [2,4]

Seit Inkrafttreten des E-Health-Gesetzes wurden weitere gesetzliche Maßnahmen ergriffen, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voranzutreiben [2,3]:

  • Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG),
  • Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)
  • Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG),
  • Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
  • Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
E-Health-Gesetz: sichere & digitale Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen und Patienten

Welche Regelungen stehen im E-Health-Gesetz?

Durch das E-Health Gesetz werden unter anderem folgende Bereiche geregelt:

Medikationsplan

Patienten haben seit 1. Oktober 2016 einen Anspruch auf einen standarisierten Medikationsplan, wenn sie dauerhaft mindestens drei verordnete, systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen. Diese können auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. [6]

Telemedizinische Anwendungen

Das E-Health-Gesetz sieht seit 1. April 2017 eine Vergütung von Telekonsilen zwischen Ärzten bei der Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen und eine finanzielle Förderung von Videosprechstunden vor. [6]

Notfalldatenmanagement

Damit Ärzte im Notfall schnell handeln können, sind wichtige Informationen (Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien und chronischen Erkrankungen) auf der eGK gespeichert. Laut E-Health-Gesetz sollte die Anlage und Pflege dieser Daten seit 2018 vergütet werden. [6] Allerdings können Versicherte erst seit Herbst 2020 ihre persönlichen Gesundheitsdaten digital auf ihrer eGK speichern lassen. [5]

Elektronische Patientenakte

Die gematik soll die notwendigen Voraussetzungen für eine elektronische Patientenakte schaffen, in der Befunde, Arztbriefe, Medikationspläne und medizinische Dokumente (z.B. Impfpass oder Mutterpass) durch den Patienten verwaltet werden können. [6]

Im Allgemeinen dient das E-Health-Gesetz dazu, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Dazu setzt es den Beteiligten konkrete Fristen, um die digitale Infrastruktur weiter auszuarbeiten. Dadurch wird ein Grundstein gelegt, auf dem andere Gesetz aufbauen.

Quellen:

  1. Bundesministerium für Gesundheit (Stand 2022) | eHealth
  2. Bundesministerium für Gesundheit (2021) | E-Health-Gesetz
  3. Bundesministerium für Gesundheit (2021) | E-Health-Initiative
  4. Martenstein, I., Wienke, A. (2016) | Das neue E-Health-Gesetz. In: HNO 64, 515–516.
  5. Bundesministerium für Gesundheit (2021) | Die elektronische Gesundheitskarte
  6. Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV (Stand 2022) | E-Health

Inhalt

Verfasst von
Johanna Vogel
Johanna Vogel
Johanna Vogel studierte im Master Kommunikationswissenschaft und Germanistik an der Universität Duisburg-Essen. Bei dermanostic arbeitete sie in den Bereichen Presse und Kommunikation.

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